AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Angebote und Vertragsabschluß
    1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Dies gilt sowohl für Preise alsauch für Systemanforderungen und Leistungsdaten der angebotenen Produkte.Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durchAusführung des Auftrages zustande. Ihre Onlinebestellung gilt erst dannals angenommen, wenn wir sie innerhalb von 2 Werktagen nach derautomatischen Auftragsbestätigung nicht schriftlich oder telefonisch ablehnen.
    1.2 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
  2. Preise
    2.1 Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz Omnica. Die Preise fürGeräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. DieVerpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör undVerbrauchsmaterialien werden gesondert gestellt.
    2.2 Die Anlieferung und Aufstellung der Geräte durch uns, sowie dieAnleitung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die Kosten der Aufstellung berechnen wir gemäß gesonderter Service-Preisliste.
  3. Anwendungstechnische Beratung
    Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrundunserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung undAnwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien denBestellenden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtunggesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unsererWaren ist der Besteller verantwortlich.
  4. Gewährleistung und Haftung
    4.1 Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen undMengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungenfeststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage fürUnternehmer bzw. 2 Monate für Verbraucher nach Erhalt der Ware,schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.Im Falle von Mängelrügen ist die beanstandete Ware in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns zurückzugeben.
    4.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrenübergang für Verbraucher. Sie wird für Unternehmer reduziert auf 12 Monate. Für gebrauchte Geräte oder Ersatzteile beträgt die Gewährleistungspflicht 12 Monate für Verbraucher. Für Unternehmer werden gebrauchte Geräte oder Ersatzteile unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
    4.3 Werden Fehlmengen nachgewiesen, liefern wir entsprechen nach. Unsere Gewährleistung für Geräte ist auf Nachbesserung beschränkt. In übrigen beschränkt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf Umtausch, Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises.
    4.4 Ist im Falle des Umtauschs auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft oder führt eine wiederholte Nachbesserung nicht zum Erfolg, steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises zu.
    4.5 Wird im Falle einer Reparatur innerhalb oder außerhalb der Gewährleistung das Gerät nicht in Orginalverpackung geliefert, übernimmt Omnica keine Haftung bei Transportschäden, wenn das Gerät zum Hersteller eingeschickt wird.
    4.6 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist Omnica lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegenspricht.
  5. Gewährleistung bei Software
    5.1 Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten folgendeSonderbestimmungen: Alle Programme werden sorgfältig aufgestellt undgeprüft. Wir haften jedoch nicht für irgendwelchen, aus falschen oderunvollständiger Programmierung entstehenden Schaden.Gewährleistungsansprüche sind binnen 2 Monaten ab Auslieferung der Waregeltend zu machen. Die Verpflichtung für uns aus Gewährleistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung und auf die Zeit von 6 Monaten seit Gefahrübergang. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.
    5.2 Bei kostenfreien Updates, Shareware, Freeware oder Public Domain beschränkt sich die Leistung von Omnica auf Kopieren der Software. Da der Verkauf nicht Teil des Auftrages ist übernimmt Omnica keinerlei Haftung.
  6. Lieferzeit und Rückgabe
    6.1 Lieferzeit beginnt, sobald sich beide Teile über die Bedingungen desGeschäfts einig sind, jedoch frühestens mit der Absendung derAuftragsbestätigung. Wenn nicht anders vereinbart beträgt sie 3 Wochen.Sie beginnt nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffendenUnterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenfalls vor Eingang einervereinbarten Anzahlung.
    6.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
    6.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen Im übrigen berechtigen uns solche Ereignisse, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.
    6.4 Wenn dem Besitzer wegen einer Verzögerung, die wir zu vertreten haben, Schaden entsteht, so ist er – wenn nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen – unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
    6.5 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Hause mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen. Wir sind ferner berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
    6.6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
    6.7 Die Ware kann innerhalb von 5 Werktagen zurückgegeben werden, wenn Sie nicht geöffnet wurde. Ausgeschlossen von der Rückgabe sind ferner Artikel, die persönlich lizensiert werden, wie Updates oder Schulversionen sowie Nicht-Standard-Produkte, die auf ausdrücklichen Wunsch von Omnica besorgt wurden.
  7. Gefahrübergang
    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware demTransportunternehmen übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat.Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungenwegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber demTransportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zumachen. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
  8. Besondere Zahlungsbedingungen
    8.1 Der Käufer kann aufrechnen nur mit unstreitigen oder rechtskräftigfestgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs-oder Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.8.2 Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere beiZahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehenden Ansprüchefür weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
  9. Eigentumsvorbehalt
    9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solangeuns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.9.2 Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehendenWaren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinenVerpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

Allgemeine Servicebedingungen

  1. Unsere sämtlichen Seviceleistungen (z.B. Aufstellung von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur) erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden.
  2. Der Umfang unserer Leistungspflicht bestimmt sich nach dem (von uns) bestätigten Auftrag und unseren Servicevorschriften.
  3. Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung unserer Leistung erforderlich sind.
  4. Der Besteller hat für Sicherungen seiner Dokumente und Programme zu sorgen. Omnica übernimmt keine Haftung für Datenverluste.
  5. Die Preise für unsere Serviceleistungen bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Sevice-Preisliste. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sie können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers um 15% überschritten werden, ohne daß der Besteller berechtigt wäre, nach 650 BGB zu kündigen.
  6. Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistung dem Besteller zum Betrieb übergeben wird.
  7. Soweit für Schäden irgedwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Service-Leistungen entstehen, unsere Haftpflichtversicherung eintritt, werden wir die Auszahlung von Versicherungsbeiträgen an den Besteller veranlassen bzw. bereits empfangene Beiträge an den Besteller weiterleiten oder, soweit nach den Versicherungsbedingungen zulässig, unsere Ansprüche gegen die Versicherung an den Besteller abtreten; jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
  8. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen entstehen, unsere Haftpflichtversicherung nicht eintritt, sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretende direkte Schäden an dem bearbeiteten Gerät, aber auch nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist unabhängig von dem uns nachgewiesenen Verschulden völlig ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Zeitwert des Gerätes.
  9. Im übrigen gelten für unsere Service-Leistungen sowie die im Zusammmenhang damit gelieferten Ersatzteile unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.